Abrechnungs-TippsMitbesuch-Honorar per Heimvertrag einfach “verdoppeln”

Versorgen Hausärztinnen und Hausärzte Senioren im Pflegeheim, sollten sie einen Heimvertrag abschließen. Denn dieser lohnt sich – und der Aufwand ist deutlich geringer als viele zunächst fürchten.

Betreut ein Hausarzt im Pflegeheim, so lohnt sich der Abschluss eines entsprechenden Vertrags in vielerlei Hinsicht.

Einen Heimvertrag abzuschließen, lohnt sich für die betreuenden Hausärztinnen und Hausärzte. Insbesondere ab zwei Patienten in der gleichen Einrichtung macht sich dies bemerkbar, denn ab sofort wird der Mitbesuch (GOP 01413, 11,79 Euro) dann gleichwertig bezahlt wie der Erstbesuch (GOP 01410, 23,58 Euro).

Hinzu kommen verschiedene pauschale Zuschläge pro Quartal und für besondere Situationen, die im Folgenden erläutert werden.

Basis: Anforderungen wurden entschärft

Manch einer ist bei Einführung der Heimverträge vor dem Aufwand zurückgeschreckt, war da doch die Rede von einer 24/7-Verfügbarkeit, zudem war gefordert, per Handy jederzeit auf Abruf dem Heim zur Seite zu stehen. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Bewusstseins für die eigene Gesundheit sowie der Bedeutung einer Work-Life-Balance war dies vielen Hausärztinnen und Hausärzten nicht mehr zeitgemäß vorgekommen.

Hier gibt es mittlerweile gute Nachrichten: Die Anforderungen an einen Heimvertrag wurden deutlich entschärft! Man soll zwar noch für das Heim erreichbar sein, dies ist aber nicht mehr rund um die Uhr erforderlich.

Wir meinen: Was in einem Heimvertrag obligat ist, entspricht einer guten hausärztlichen Versorgung.

Schritt 1: Vertrag von KV genehmigen lassen

Der Vertrag wird geschlossen zwischen der Hausärztin oder dem Hausarzt und dem Pflegeheim, eingereicht wird dies dann bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Nachdem diese die Genehmigung erteilt hat, können die entsprechenden Ziffern (Schritt 2) abgerechnet werden.

Wir raten dazu, in einer BAG den Vertrag mit allen beteiligten Ärztinnen und Ärzten abzuschließen, da dann auch über alle LANR die Ziffern abgerechnet werden können – wichtig zum Beispiel in Urlaubszeiten bei gegenseitiger Vertretung.

Schritt 2: Vergütung inklusive Pauschalen kennen

Doch was genau wird in einem Heimvertrag eigentlich vergütet? Eben jene Leistungen, die wir sowieso in der Heimversorgung erbringen! Die wichtigste Ziffer aus unserer Sicht ist die 37113 als Zuschlag zu jedem Mitbesuch nach 01413. Diese macht genau den Unterschied zwischen 01413 und 01410 aus, sodass jeder Mitbesuch von ca. 12 Euro auf das Niveau des “Erstbesuchs” (rund 24 Euro) verdoppelt wird.

Bei einem Heim, in dem man beispielsweise einmal monatlich zu Besuch fährt und zehn Patienten versorgt, wird allein hierdurch ein Zusatzhonorar im Quartal von 318,33 Euro erwirtschaftet – ohne zusätzliche Tätigkeit. Bei 14-tägigen Besuchen und 20 Patienten wären es bereits 1344,06 Euro.

Hinzu kommen die Pauschalen: Einmal im Quartal kann die 37102 (13,91 Euro) als Zuschlag zur 01410 oder 01413, als koordinierender Hausarzt alternativ die 37105 (30,59 Euro) angesetzt werden. Beide Ziffern beinhalten die Koordination der Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Fachkolleginnen und -kollegen – also typische hausärztliche Tätigkeiten.

Sollten wir diese Ziffern beide nicht abrechnen können, da wir nicht koordinierend tätig sind und die Patienten nicht besuchen, sondern diese in die Praxis kommen, können wir einmal im Quartal die 37100 (13,91 Euro) abrechnen – eine Ziffer, die in der hausärztlichen Realität kaum vorkommen dürfte.

Eine weitere Pauschale ist die Ziffer 37120 (9,57 Euro) für die Fallkonferenz. Hier wird eine patientenorientierte Fallbesprechung gefordert mit mitbehandelnden Ärzten und / oder Angehörigen komplementärer Berufe, also etwa der Physiotherapie sowie den Pflegekräften. Man könnte diese zum Beispiel ansetzen, wenn man sich mit Pflegekräften und Logopädin über die Therapiefortschritte eines Schlaganfallpatienten berät. Diese Ziffer darf dreimal im Krankheitsfall (d.h. pro Jahr) angesetzt werden, auch telefonisch oder per Video.

Ziel: Bessere Versorgung sichern

Dabei bringen die Heimverträge durchaus auch einen medizinischen Nutzen mit sich: Wenn man ein Heim regelmäßig besucht, kommt es in der Regel weniger zu Notfall-Anforderungen von Hausbesuchen, auch kennt man Patientinnen und Patienten sowie das Pflegepersonal besser, um telefonische Mitteilungen besser einordnen zu können.

Natürlich kann man dies auch ohne Heimvertrag tun. Hier wird es aber besser bezahlt.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.