ReisemedizinSpicker aktualisiert: Neuer Reiseimpfstoff gegen Dengue-Fieber

Die neue, gerade von der EU-Kommission zugelassene Vakzine Qdenga® gegen Dengue-Fieber schließt eine wichtige Lücke bei den Reiseimpfungen. Aus diesem Anlass haben wir auch unseren Spicker zu Reiseimpfungen auf den neuesten Stand gebracht.

Das Dengue-Virus wird von Stechmücken, insbesondere der Gattung Aedes aegypti, übertragen.

Die EU-Kommission hat eine neue Vakzine gegen Dengue-Fieber zugelassen. Verimpft werden kann Qdenga® (TAK-003) an Personen ab vier Jahren, die in Dengue-Risikogebiete reisen. Nötig für den Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei Monaten. Die attenuierte Lebendvakzine ist gegen alle vier Serotypen des Dengue-Virus gerichtet.

Angaben der europäischen Arzneimittelbehörde EMA zufolge lag in einer der zulassungsrelevanten Studien bei Kindern und Jugendlichen die Schutzwirkung vor Dengue-Fieber bei 80 Prozent, die Schutzwirkung vor Hospitalisierung aufgrund von Dengue-Fieber bei 90 Prozent (über einen Zeitraum von 12 Monaten nach 2. Impfung vs Placebo).

Bisher war in der EU lediglich der Dengue-Impfstoff Dengvaxia® zugelassen – allerdings nur für Personen zwischen 9 und 45 Jahren, die in einem Endemiegebiet leben und zuvor bereits eine laborbestätigte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben. Im Zuständigkeitsgebiet der EMA gelten nur die französischen Übersee-Departements und -Körperschaften als Dengue-Endemiegebiete.

Tipp: Diesen und weitere Spicker finden Sie auch unter www.hausarzt.digital/spicker-und-praxishilfen/spickzettel

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.