BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Begleiterhebung

Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Darüber hinaus wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Gesetz beauftragt, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen. Die Begleiterhebung wurde am 31.03.2022 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Die Eingabe von Daten ist seitdem nicht mehr möglich. Die Ergebnisse der Begleiterhebung werden nachfolgend vorgestellt.

Abschlussbericht

Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln:

Zwischenauswertungen

Das BfArM stellt hier Zwischenauswertungen der Begleiterhebung aus den Jahren 2019 bis 2021 bereit.

Am 12. März 2021 wurde im Deutschen Ärzteblatt, Ausgabe 10/2021, eine Kurzmitteilung zu Zwischenergebnissen hinsichtlich Dronabinol veröffentlicht https://www.aerzteblatt.de/archiv/218123/Zwischenergebnisse-der-Cannabisbegleiterhebung-zu-Dronabinol

Seit dem 9. Februar 2021 steht eine ausführliche Publikation mit dem Datenstand Mai 2020 und der Auswertung von 10.010 Datensätzen als „Online-First“-Artikel zur Verfügung: http://link.springer.com/article/10.1007/s00103-021-03285-1

Daten der Zwischenauswertung vom Februar 2019 wurden in der Juli-Ausgabe 2019 des Bundesgesundheitsblatts veröffentlicht. Eine Zusammenfassung der Veröffentlichung ist seit dem 29. Mai 2019 online verfügbar.

Ein weiterer Artikel mit Datenstand März 2019 bezieht sich auf die Anwendung in der Schmerztherapie: https://doi.org/10.1007/s00482-019-00399-z

Im Mai 2019 in einer Präsentation vorgestellte Daten beziehen sich ebenfalls insbesondere auf die Diagnose Schmerz:

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