Ärger unter HausärztenOhne App-Anschluss kein Honorar

Das Ministerium schraubt erneut an der Corona-Testverordnung - und baut bei den Bürgertests eine neue, entscheidende Schwelle ein: Für deren Abrechnung müssen sich Praxen nun an die Corona-Warn-App anbinden. Im Praxisalltag bringt das 5 Knackpunkte mit sich.

Patientenakte, Corona-Testkit - und künftig auch die Corona-Warn-App: die verpflichtenden Bestandteile bei sogenannten Bürgertests.

Dass sogenannte Bürgertests ab 1. August nur noch vergütet werden, wenn die Praxis Testergebnis und -zertifikat an die Corona-Warn-App übermitteln kann, hat bei Hausärztinnen und Hausärzten über das Wochenende für heftige Kritik gesorgt. Denn die Tests für Symptomlose können in den Praxen damit zwar weiter angeboten werden, der Aufwand dafür sei jedoch „unverhältnismäßig“, kritisieren viele.

Am Freitag (9. Juli) war bekannt geworden, dass die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums eine entsprechende Änderung vorsieht. Demnach müssen Praxen, Apotheken und andere Teststellen ab 1. August technisch in der Lage sein, die Testergebnisse und Covid-19-Testzertifikate auf Wunsch der getesteten Person an die App zu übermitteln. Nur dann können die Tests abgerechnet und vergütet werden (8 Euro plus 3,50 Euro für die Sachkosten).

Wichtig: Die Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen. Für alle anderen PoC-Antigentests, etwa bei Praxismitarbeitenden oder Kontaktpersonen, ist eine Übermittlung der Testergebnisse an die Corona-Warn-App nicht erforderlich.

Knackpunkt 1: Umständliche Anmeldung als „Schnelltestpartner“

Ärztinnen und Ärzte, die Bürgertestungen weiter abrechnen wollen, müssen sich dazu als sogenannter „Schnelltestpartner“ an die Corona-Warn-App (CWA) anschließen. Dieser Weg führt nicht über die Kassenärztliche Vereinigung oder ein vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestelltes Portal, sondern über eine von der Firma T-Systems bereitgestellte Lösung. Die Anmeldung ist für Praxen kostenfrei.

  • Knackpunkt 1a. Zwar gibt es für das Schnelltestportal den eigenen Link www.coronawarn.app  – und hier auch einen Button “Schnelltestpartner werden“. Doch: Tatsächlich muss, heißt es auf der Internetseite, eine E-Mail gesendet werden: registrierung.labore.pandemietest@t-systems.com
  • Knackpunkt 2a. Dabei ist ein umfangreicher Fragenkatalog fürs eigene „Testzentrum“ zu beantworten; ob eine formlose Angabe, dass es sich bei dem “Zentrum” um eine Arztpraxis handelt, ausreicht und damit alle Fragen in einem Rutsch beantwortet werden können, konnte auf Anfrage von “Der Hausarzt” bislang nicht beantwortet werden. Folglich gilt es Angaben unter anderem zur “Anzahl der betriebenen Testzentren” sowie zur Anzahl der durchgeführten Tests pro Tag zu machen. Darauf basierend wird ein Nutzungsvertrag für die Praxis erstellt und ein Account eingerichtet. Dieser wird benötigt, um auf das webbasierte Portal zugreifen zu können.
  • Knackpunkt 1c. „Ärzte, Apotheker und Hilfsdienste“ sind dazu aufgefordert, “einen geeigneten Nachweis ihrer Tätigkeit” per E-Mail zu senden. Näher definiert wird dies nicht; jedoch sollte ein Praxisstempel mit LANR ausreichen.
  • Knackpunkt 1d. Lange Wartezeiten: Ersten Erfahrungsberichten aus Hausarztpraxen zufolge bleiben E-Mails bislang oft über Stunden oder gar Tage unbeantwortet.

Knackpunkt 2: Die Zeit läuft

Wie das Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag (8. Juli) mitgeteilt habe, sollte die Registrierung spätestens bis 14. Juli erfolgen, teilte die KBV am Donnerstagabend mit. Nur so könne gewährleistet werden, dass  die Praxis sicher zum 1. August das Portal nutzen und die Testergebnisse ab diesem Zeitpunkt an die Corona-Warn-App übermitteln kann.

Wichtig: Der 14. Juli ist keine Ausschlussfrist, bei einer späteren Anmeldung kann lediglich die Einbindung bis zum 1. August nicht garantiert werden.

Knackpunkt 3: Aufwändige Umsetzung im Praxisalltag

Im Schnelltestportal müssen sowohl die Patientendaten als auch das Testergebnis manuell erfasst werden. Eine Übertragung aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) ist regelhaft nicht vorgesehen; Name, Anschrift und auch Telefon und E-Mail-Adresse des Patienten müssen als Pflichtfelder hinterlegt werden. Hier dürfte sich der erste Stolperstein zeigen: Nicht alle Patientinnen und Patienten haben beide Kontaktwege in der Akte hinterlegt, das Erfragen für die CWA bedeutet einen neuen Arbeitsschritt.

Die auf den Patientendaten basierende “Proben-ID” (oben rechts über dem QR-Code angezeigt) muss separat notiert werden, um sie später wieder dem Test zuzuordnen. Und: Der BfArM-Liste muss die sogenannte Test-ID des Antigentests entnommen werden. Gerade, wenn in Praxen verschiedene Testkits zum Einsatz kommen, kann dies zusätzlichen Aufwand bedeuten.

Tipp: Ein siebenminütiges Video zeigt die Funktionalitäten des Portals wie das Eingeben der Personendaten und der Testergebnisse in der Original-Software.

Knackpunkt 4: Rare Alternativen

Zwar dürften Bürgertests in vielen Hausarztpraxen aktuell eher selten sein, da sich viele Bürgerinnen und Bürger für den einmal wöchentlich kostenfrei zu erhaltenden Tests an “To-go-Teststationen” wenden. Nichtsdestotrotz sind diese “vorsorglichen” Tests in vielen Bundesländern weiterhin nötig, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (Hotelbesuche, Gastronomie etc.), und da die privaten Teststellen vielerorts bereits zurückgebaut wurden, könnte die Nachfrage steigen.

Für Hausärztinnen und Hausärzte ergeben sich im Groben drei Möglichkeiten, wenn sie das oben genannte Prozedere nicht mitmachen wollen:

  • Sie bieten keine Bürgertests an, dann gilt es ggf. in der Patientenkommunikation nachzusteuern.
  • Sie bieten Antigen-Schnelltests für Symptomlose nur noch als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an; 15 Euro wären dann vor Ort zu zahlen, dafür erhalten Patienten ein schriftliches Zetrifikat (und keinen Eintrag in die App).
  • Alternativ oder ergänzend könnte verstärkt auf PCR-Testungen gesetzt werden, für die eine solche Maßgabe bislang nicht gilt.

Knackpunkt 5: Ansprechpartner bei technischen Fragen

KBV und Ministerium weisen darauf hin, dass bei technischen Fragen direkt an die CWA-Macher gegangen werden muss. Die technische Hotline 0800 7540001 hilft Praxen von Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr. Erfahrungsberichte haben jedoch gezeigt, dass hier nicht immer sofort weitergeholfen werden kann, sondern teils (länger) auf einen Rückruf gewartet werden muss.

Im FAQ-Bereich finden sich darüber hinaus Antworten auf häufige Fragen.

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