Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)Bundesrat setzt Haken an E-Patientenakte

Intensivpflege, E-Patientenakte, Tabak-Werbeverbot: Bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hatte der Bundesrat ein großes Programm zu bewältigen – darunter auch für Ärzte relevante Themen. Ein Überblick.

Rednerpult im Bundesrat: In der ersten Sitzung nach der Sommerpause fielen allerhand Entscheidungen.

Grünes Licht für die E-Patientenakte

Die künftigen elektronischen Patientenakten sollen schrittweise mehr Funktionen bekommen. Diese und weitere Rahmenbedingungen legt das vom Bundestag beschlossene Patientendaten-Schutz-Gesetz fest, das der Bundesrat am Freitag (18. September) passieren ließ. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital gespeichert werden können. Zugleich werden mit dem Beschluss zum Start zunächst „abgespeckte“ Regeln für den Zugriff auf gespeicherte Daten gebilligt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beanstandete dies deutlich. Er plant daher Warnungen und Anweisungen an 65 Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er die Aufsicht hat. Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen vorgegebene „Warntexte“ an Versicherte schicken müssen.

Grundsätzlich bereits festgelegt ist, dass alle Versicherten ab 1. Januar 2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen. Patienten können dann entscheiden, was in der E-Akte gespeichert wird. Erst ab 1. Januar 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.

Neue Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege

Für die intensive Pflege schwerkranker Menschen etwa mit künstlicher Beatmung kommen neue Qualitätsvorgaben. Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz soll so auch bei der Betreuung zu Hause einen hohen Standard gewährleisten. Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen mit Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht am Geld scheitern zu lassen, sollen Intensivpflegebedürftige weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Zudem sollen Krankenhäuser und Heime stärker versuchen, Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Reformpläne nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert. Sie entzündeten sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch die Ausnahme sein sollte. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass Bedenken vieler Betroffener mit Blick auf ihr Selbstbestimmungsrecht nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Die Bundesregierung wurde daher gebeten, die Auswirkungen des Gesetzes zu beobachten.

Strengere Tabak-Werbeverbote

Ab 2022 kommt ein Reklameverbot auf Plakatwänden – zuerst für herkömmliche Tabakprodukte. Ab 2023 soll es dann auch für Tabakerhitzer greifen, ab 2024 für E-Zigaretten. Schon ab 1. Januar 2021 ist Kinowerbung fürs Rauchen tabu, wenn ein Film für unter 18-Jährige freigegeben ist. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften etwa bei Musikfestivals und von Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreiben.

Mediziner fordern seit langem auch in Deutschland weitere Verbote, um junge Leute vor dem Rauchen zu schützen. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf dazu an Widerstand der Union gescheitert. Der Bundestag beschloss dann aber im Juli einen Kompromiss von SPD und Union.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), lobte die strengeren Regeln und betonte, dass auch für elektronische Verdampfer Außenwerbeverbote möglichst schnell in Kraft treten sollten. Die vorgesehenen “Schonfristen” für Tabakerhitzer und E-Zigaretten seien problematisch, kritisierten mehrere medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften. Das Deutsche Krebsforschungszentrum monierte: “Tabakwerbung wird im öffentlichen Raum präsent bleiben.” Denn am “Verkaufsort” bleibe sie erlaubt – auch an Supermärkten, Schreibwarengeschäften, Tankstellen.

Neue Intervalle für Lebensmittelkontrollen

Für die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben gelten künftig neue Vorgaben. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) zu, die seltener als bisher Routinekontrollen vorschreibt. Ziel ist, mehr Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen bei Problembetrieben zu schaffen.

Streitpunkt: Finanzierung von Kinderkliniken

Unterdessen waren die Länder am Freitag (18. September) uneins über die künftige Finanzierung von Kinderkliniken an deutschen Krankenhäusern. Der Bundesrat überwies einen gemeinsamen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bremen für die Streichung der Fallpauschalen zur Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer. “Ich hoffe, dass wir dort zügig zu einer gemeinsamen Position aller 16 Länder finden können”, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Entscheidung.

Die Fallpauschalen, nach denen Krankenhausbehandlungen unabhängig vom wirklichen Aufwand vergütet werden, funktionieren nach Einschätzung der Antragsteller für die Kindermedizin nicht. In Kinderkliniken sei der Personalbedarf höher und das Leistungsspektrum breiter als auf anderen Stationen, was zu höheren Kosten und damit zu einer systematischen Unterfinanzierung führe. In der Folge würden immer mehr Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin von den Krankenhausbetreibern abgemeldet. Die verbleibenden Einrichtungen würden durch zunehmende Arbeitsverdichtung immer unattraktiver für medizinisches Fachpersonal.

Neben der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin sollten laut dem Antrag auch die Fallpauschalen in der Kinder- und Jugendchirurgie wegfallen und bis Jahresende durch eine neue Finanzierung ersetzt werden. Für Geburtenstationen wird in dem Antrag ebenfalls eine bessere Finanzierung als bisher gefordert.

Die Initiative für den Antrag war von Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen. Dort waren zuletzt die Geburtenstation am Mediclin-Krankenhaus Crivitz und die Kinderstation am Asklepios-Krankenhaus Parchim (beide Landkreis Ludwigslust-Parchim) geschlossen worden. Das sorgt für Unmut in der Bevölkerung und in der Landespolitik. Bremen und Sachsen-Anhalt schlossen sich dem Antrag an.

Schwesig sagte, sie habe von fast allen Ländern Zustimmung gehört, dass etwas getan werden müsse. Das freue sie. “Und jetzt gibt es – ich sage mal im Verfahren – unterschiedliche Meinungen.” Andere Bundesländer als die drei Antragsteller wollten noch einmal darüber reden, wie eine Lösung aussehen könnte.

Mit Material von dpa

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