Arbeitgeber versus ÄrzteAbruptes Aus für Telefon-AU

Kaum genehmigt, gehört die Krankschreibung nach telefonischem Kontakt schon wieder der Vergangenheit an. Das teilt der G-BA mit einem Blitz-Beschluss mit. Nach heftiger Kritik von Hausärzten und Politikern, signalisiert der Bundesgesundheitsminister jetzt Gesprächsbereitschaft.

Am Hörer bleiben? Weiterhin sollen Patienten anrufen, bevor sie eine Arztpraxis aufsuchen - die Krankschreibung gibt es jedoch wieder nur nach persönlichem Kontakt.

Berlin. Ab Montag (20. April) müssen Hausärzte zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) Patienten mit einer leichten Infektion der oberen Atemwege wieder persönlich in die Praxis bestellen. Die zeitlich befristete Ausnahmeregelung, die zur Eindämmung des Infektionsrisikos in Arztpraxen die Krankschreibung nach rein telefonischem Kontakt ermöglicht hatte, wird nicht verlängert und endet damit am 19. April.

Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitagnachmittag (17. April) mit, also nur rund zwei Tage vor dem Ankommen der Neuregelung in der Praxis. AU-Bescheinigungen, die bis 19. April telefonisch ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig. Umso mehr gilt jetzt: Patienten mit Atemwegsbeschwerden sollten die Praxen zunächst per Mail oder telefonisch kontaktieren und nicht direkt aufsuchen, damit Praxen Infekt- von Nicht-Infekt-Patienten so gut wie möglich trennen können. Die gezielte Telefon-Triage durch MFA und Einbestellung in eine gesonderte Infektsprechstunde am Abend wird damit für Praxen an Bedeutung gewinnen.

Update (20.4.): Nachdem die Proteste von Ärzten und auch Politikern auf Bundes- und Länderebene nicht abrissen, hat der G-BA am Montag (20. April) angekündigt seinen jüngsten Beschluss zurückzunehmen. Die Telefon-AU bleibt damit bis 4. Mai weiter möglich; jedoch nur bei leichten Infekten der oberen Atemwege und nur für bis zu sieben Tage.

Hausärzteverband kämpft für Telefon-AU

Seit Freitag hatte der G-BA-Beschluss von vielen Seiten heftige Kritik geerntet. Der Gesundheitsschutz von Ärzten, MFA und Patienten müsse vor den Interessen der Arbeitgeber stehen, forderte Joachim Schütz, Geschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbandes auf twitter. “Wenn es tatsächlich und nachweislich Fälle unbegründeter (tel.) AUs gab, muss dem nachgegangen werden! Dennoch muss zum Schutz von Ärzt*innen, MFAs u. Patienten die Möglichkeit der telefonischen AU bis zum Ende des Lockdowns erhalten bleiben!” Der Beschluss müsse “unverzüglich korrigiert werden”, forderte der Baden-Württembergische Hausärzteverband und die Mehrheit der anderen Landesverbände.

Der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands Dr. Markus Beier bemängelte: “Der G-BA wird derzeit zur größten Gefahr in der Pandemiebekämpfung.” Zudem schätzt er die Gefahr, dass die Telefon-AU missbraucht werden könnte, als gering ein, da Hausärzte ihre Patienten über Jahre persönlich kennen, sei dies ein “effektiver Schutz vor Schein-Krankschreibungen”.

Ebenso sieht es Anke Richter-Scheer. Sie kritisiert zudem, dass andererseits gerade flächendeckende, medizinisch nicht sinnvolle Abstriche politisch diskutiert werden, um eine Ausbreitung möglichst frühzeitig zu erkennen. “Das passt nicht zusammen”, betont sie. “Chronisch kranke Patienten wissen um ihr Risiko und werden weiterhin nicht zum Arzt gehen, weil sie Angst haben, sich – trotz aller Vorkehrungen in den Hausarztpraxen – anzustecken.”

Der Hausärzteverband Nordrhein kommentierte, damit würden die Wartezimmer als “Einfallsschleuse des Virus in die Regelversorgung der Risikopatienten geöffnet”. Ebenso kritisierte der Hausärzteverband Niedersachsen dies als unverständlichen “Irrsinn”. Derzeit würden rund 95 Prozent der COVID-19-Patienten ambulant versorgt, also insbesondere durch Hausärzte, sagt Niedersachsen Vorsitzender Dr. Matthias Berndt. “Wir können es uns deshalb nicht leisten, bei jeder Atemwegsinfektion aus Vorsorge Schutzmaterial zu verbrauchen, das wir dringend für die Versorgung von bestätigten COVID-19-Patienten benötigen.”

Ebenso sieht es DEGAM-Präsident Prof. Martin Scherer. Er twitterte: “Haben wir plötzlich genug Schutzausrüstung? Müssen wir den Infektionsschutz nicht mehr ernst nehmen? Vor diesem Hintergrund ist die Streichung der Telefon-AU mehr als unverständlich und kontraproduktiv für die hausärztliche Versorgung.”

Hausärzte starten Protest-Petitionen

Nicht nur aufgrund des knappen Zeitfensters fühlen sich Hausärzte ersten Stimmen gegenüber „Der Hausarzt“ zufolge im Stich gelassen. Viele wendeten sich mit Leserbriefen an Lokalzeitungen und starteten Online-Petitionen, um ihre Sorgen um ihr Personal und ihre chronisch kranken Patienten öffentlich zu machen. Einzelne berichteten gegenüber “Der Hausarzt” sogar zu überlegen, ihre Kassenzulassung kurzzeitig ruhen zu lassen, um sich und ihr Personal zu schützen, und das obwohl sie ihre Patienten, die aus medizinischen Gründen eine persönliche Untersuchung brauchen, weiterhin versorgen wollen.

Ziel all dieser kurzfristigen Maßnahmen ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann Beschlüsse des G-BA beanstanden – und damit kippen. Am Samstag (18.4.) hieß es jedoch aus Berliner Kreisen, dass das BMG eine Verlängerung der Telefon-AU beanstanden würde, weswegen der Beschluss dann gegen die Ärztevertreter mit den Stimmen der Kassen und des G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken verabschiedet wurde. Sollte dies stimmen, würde dies erklären, warum die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Freitag explizit Spahn für sein richtiges Handeln lobten (s.u.).

Dabei entspricht der jüngste G-BA-Beschluss nur in Teilen dem aktuell von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgezeigten Weg. Zwar strebt auch dieser eine Rückkehr zur Normalität an, wie er am Freitag (17. April) in Berlin skizzierte. So wolle man ab Mai „schrittweise eine neue Normalität“ bei den Klinikbetten hinbekommen; Intensivbetten für Coronapatienten sollten 25 bis 30 Prozent umfassen. Wichtig sei, immer genauer in der Nachsteuerung zu werden. Aber: Gleichzeitig hat Spahn durchaus den Schutz des medizinischen Personals im Blick, scheint es. So wolle man künftig zielgerichteter testen im Hinblick auf Pflegeheime, Krankenhäuser und medizinisches Personal – um eben Infektionsketten in Arztpraxen und Kliniken zu vermeiden.

Ministerium reagierte zunächst nicht

Auf wiederholte Anfrage von “Der Hausarzt” am Freitag und Samstag (17./18.4.) teilte das BMG zunächst nicht mit, wie es das Ende der Sonderregelung einschätzt. Im Berliner Tagesspiegel vom Sonntag (19.4.) wurde ein Ministeriumssprecher aber damit zitiert, dass die Telefon-AU “eine Entscheidung der Selbstverwaltung” sei und sich die niedergelassenen Ärzte inzwischen auch besser auf Corona-Patienten eingestellt hätten. Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Florian Lanz sagte gegenüber “Der Hausarzt”, der Beschluss sei eine Reaktion auf die gelockerten Maßnahmen von Bund und Ländern. Zudem könnten Ärzte mit ihrer “Kompetenz für Gesundheit und Hygiene sicherstellen, dass von dem Besuch einer Arztpraxis kein Gesundheitsrisiko und keine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ausgeht”.

Jedoch stellen sich nicht alle Kassen auf die Seite ihres Verbandes. So machte der Vorstand der IKK Südwest auf twitter deutlich, dass er eine Verlängerung der Telefon-AU bis 3. Mai befürwortet und damit gerechnet hatte. “Zumal der Umgang damit bisher unseres Erachtens sorgsam war”, schreibt Roland Engehausen.

Vorsicht bei der 40122 EBM

Denn nicht zuletzt ein Mangel an Schutzausrüstung hatte dafür gesorgt, dass der G-BA am 20. März eine Sonderregelung getroffen hatte: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie konnten Ärzte seitdem Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege telefonisch eine AU-Bescheinigung bis maximal 14 Tage ausstellen. Insbesondere der Deutsche Hausärzteverband hatte sich für diese Möglichkeit stark gemacht, um Praxisteams vor Infektionen besser zu schützen.

Mit seinem jüngsten Beschluss hat der G-BA aber die mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getroffene Ausnahmevereinbarung, die bis 23. Juni hätte gelten sollen, nun vorzeitig aufgekündigt. Damit gilt auch die vertragliche Sonderregelung zur telefonischen AU mit dem GKV-Spitzenverband nicht mehr, schreibt die KBV.

Für Ärzte bedeutet dies, dass sie vor allem bei der Abrechnung ab Montag aufmerksamer sein sollten. Denn am einfachsten wird es sein, die EBM-Ziffern 01435 (telefonische Beratung) sowie vor allem die 40122 (Portokosten) später zu kontrollieren. Hier sollten Praxisteams darauf achten, wie die Ziffern dokumentiert werden und dass etwa die 40122 ab 19. April nicht mehr für das Senden einer AU berechnet werden kann (s. auch Kasten).

Geldsorgen als entscheidender Grund?

Mit “Erstaunen und Unverständnis“ hat auch KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister auf die Entscheidung des G-BA reagiert (17.4.). Die KBV habe sich für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt, was deckungsgleich gewesen wäre mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen Fortführung der Kontaktsperre. Unterstützung bekommt er von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) und Grünen-Gesundheitssprecherin Maria Klein-Schmeink, die beide an Spahn appellieren, die Telefon-AU zu verlängern.

Dass der G-BA seine Entscheidung gegen die ärztlichen Stimmen getroffen hat, hat für Hofmeister eine naheliegende Erklärung: “Offenbar hat hierbei auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt.”

Denn Arbeitgeber sind laut Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz dazu verpflichtet, die Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfall von bis zu sechs Wochen zu übernehmen – in der Höhe des üblichen Gehalts. Dies gilt für alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen vier Wochen besteht. Jedoch hat die Corona-Krise zahlreiche Branchen empfindlich getroffen, Unternehmen haben vielerorts bereits Kurzarbeit angemeldet. Für Kleinbetriebe mit weniger als 30 Vollzeit-Mitarbeitern kommen die Krankenkassen für einen Teil der Kosten auf.

In der jetzt aufgehobenen AU-Sonderregelung sind auch Eltern inkludiert, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen – was wiederum keine Leistung der Arbeitgeber, sondern der Krankenkassen ist.

Arbeitgeber sprechen von richtigem Schritt

Der G-BA erkennt die daraus entstehende Last für Unternehmen und Kassen durchaus an, wie aus den tragenden Gründen zum aktuellen Beschluss hervorgeht: „Die Geltung der Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit soll sich wegen ihrer Tragweite für Versicherte und ihrer arbeits- und sozialrechtlichen sowie wirtschaftlichen Bedeutung auf überschaubare Zeiteinheiten erstrecken”, heißt es dort.

Zur Erinnerung: Im G-BA stehen sich fünf Stimmen der Ärzteschaft und fünf Stimmen der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber, ergänzt durch zwei unparteiische Mitglieder sowie den unparteiischen Vorsitzenden Prof. Josef Hecken. „Die Dynamik der Neuinfektionen konnte zwischenzeitlich durch die strikten Abstands- und Hygieneregeln in allen Bereichen des täglichen Lebens – aber natürlich vor allem auch in den Arztpraxen – deutlich verlangsamt werden”, erklärt dieser zum Beschluss. Die “Behelfsregelung” könne deshalb “ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos” auslaufen.

Die Arbeitgeber begrüßen dies ausdrücklich. Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben der “Bundesgesundheitsminister und die übrigen Verantwortlichen richtig gehandelt”, teilte sie am Freitag mit. Die Sonderregelungen für telefonische 14-Tage-Krankschreibungen seien in der Sondersituation richtig und angemessen gewesen, mit der schrittweisen Normalisierung sei es jedoch ebenso richtig, zum Regelzustand zurückzukehren.

Schutzausrüstung kommt an – aber nicht überall

Ob die Rückkehr zum Regelzustand in Hausarztpraxen flächendeckend bereits wieder möglich ist, ist fraglich. Zwar hat sich der Mangel an notwendiger Schutzausrüstung teils bereits gelegt. Lieferungen kämen Stück für Stück an, man selber erwarte nach 500.000 gelieferten Schutzmasken vergangene Woche weitere 500.000 Stück nächste Woche, erklärte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl gegenüber “Der Hausarzt”. Auch die KBV hatte am Vortag eine Exit-Strategie aus medizinischer Sicht vorgelegt. Nichtsdestotrotz erstaune gerade die „Abruptheit“ der G-BA-Entscheidung, die weder für Patienten noch für die versorgenden Ärzte gut sei.

Unklar ist, wie beispielsweise Arztpraxen verfahren sollen, die aufgrund fehlender Schutzausrüstung aktuell keine Infektpatienten versorgen.

Ein besonders abstruses Fallbeispiel: Auch Patienten mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, die zu Hause auf das Testergebnis warten, müssen für eine AU-Bescheinigung künftig wieder persönlich ihren Arzt aufsuchen. Bedenklich ist dies besonders vor dem Hintergrund der steigenden Infiziertenzahlen unter medizinischem Personal (s. Kasten). Zudem meldete das RKI, dass die Grippesaison weitgehend abgeflaut ist und seit der ersten Märzwoche akute Atemwegserkrankungen abrupt zurückgegangen seien. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich ab jetzt bei akuten Atemwegsbeschwerden um das neue Coronavirus handelt, steigt.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) betont in ihren Empfehlungen zum Risikomanagement, dass insbesondere Gesundheitspersonal vor einer Ansteckung geschützt werden muss, da sonst das Risiko “sehr hoch” ist, dass sich die Infektionen über sie auf Risikopatienten übertragen.

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