"Rauchende Köpfe"In 4 Schritten zum E-Rezept

Spätestens ab 2024 erhöht sich der Druck auf Praxen, das elektronische Rezept umzusetzen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte ist das Einlösen jetzt leichter geworden. Die "Rauchenden Köpfe" haben die Praxishilfen zum E-Rezept aktualisiert und erklären die nötigen Schritte im Praxisteam.

Ab 1. Januar 2024 droht ein Prozent Honorarabzug, wenn Praxen technisch keine E-Rezepte erstellen können.

Seit Juli können Versicherte ihr elektronisches Rezept (E-Rezept) endlich leichter einlösen: Denn Sie können es nun mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (E-GK) in der Apotheke abholen.

Bislang sind die anderen Einlösewege (siehe Kasten unten) eine große Hürde für Versicherte sowie Praxen gewesen und behinderten die Ausstellung von E-Rezepten eher.

Gleichzeitig erhöht das Bundesgesundheitsministerium den Druck, das E-Rezept bundesweit in die Umsetzung zu bringen. So drohen ab 1. Januar 2024 nämlich ein Prozent Honorarabzug, wenn Praxen technisch nicht dazu in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen.

Merke: Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen lesen automatisch aus der Abrechnungsdatei für die Quartalsabrechnung aus, ob eine Praxis die TI-Voraussetzungen erfüllt und brauchen keine weiteren Schreiben.

Damit in Ihrer Praxis alle nötigen Komponenten zum Stichtag vorliegen, finden Sie ein Anschreiben an Ihren PVS/IT-Dienstleister zum Nachfragen (siehe Kasten unten).

Nach Einschätzung des Autors wird wahrscheinlich nichts passieren, wenn Sie die technischen Lösungen installiert haben und weiter Muster 16 ausdrucken – es wird aber langfristig schwierig werden, noch Muster 16-Formulare zu erhalten, weil die Kassen diese nicht mehr bezahlen wollen. Aktuell gibt es also zwei gute Gründe, jetzt mit dem E-Rezept in der Praxis loszulegen.

Wie Sie schrittweise starten können, haben die “Rauchenden Köpfe” bereits in “Der Hausarzt” 13/22 (www.hausarzt.link/xhwcC) erklärt. Seitdem hat sich auch auf Praxisseite einiges verbessert: So bieten die meisten Praxisverwaltungssysteme (PVS) inzwischen recht passable Umsetzungen des E-Rezepts an (siehe unten).

Anhand von Folgerezepten wollen die “Rauchenden Köpfe” daher nun noch einmal erklären, wie ein effizienter Praxisablauf aussehen kann, und haben ergänzend Praxishilfen wie ein Flowchart (siehe Kasten oben) erarbeitet, anhand dessen Sie Ihrem Praxisteam den Ablauf erläutern können.

Elektronisches Folgerezept

Folgerezepte machen geschätzt 80 bis 90 Prozent der Verordnungen in der hausärztlichen Praxis aus. Dabei sind jedes Mal folgende Schritte nötig:

  • Versicherte bestellen ein Medikament.
  • MFA prüft, ob die E-GK bereits eingelesen wurde, ob das Arzneimittel auf dem Medikamentenplan steht, ob der Abstand zum letzten Rezept passt und ob Kontrollen wie Labor und anderes anstehen.
  • Ist alles in Ordnung, legt die MFA das Rezept an und druckt es aus. Falls nötig, wird eine Notiz ergänzt und das Rezept wird zur ärztlichen Unterschrift parat gelegt.
  • Ärztliche Kontrolle des Rezepts, wenn nötig händischer Aufruf der Patientenakte und Änderung mit anschließend neuem Ausdruck. Unterschrift des Rezepts.
  • MFA sortiert das Rezept am Empfang ein.
  • Versicherte kommen in Praxis – MFA sortiert Rezept wieder heraus.

Man sieht: ein sehr langwieriger Vorgang, der einem aber kaum bewusst ist, weil er tausend Mal wie blind abläuft. Hingegen verkürzt das E-Rezept den Prozess ab Schritt 3 erheblich:

  • Nach Anlage des Rezepts durch die MFA, findet die ärztliche Kontrolle im PVS anhand einer Signierliste statt. Wenn nötig, können Kartei und Rezept direkt geöffnet werden.
  • Elektronische Signatur – Ende!

Versicherte holen ihre Arznei – ohne erneuten Praxiskontakt! – in der Apotheke mit ihrer E-GK ab oder lassen sich diese liefern. Dadurch wird Arzt- wie MFA-Zeit frei: Sie brauchen keine festen “Abholzeiten” mehr einplanen, folglich können Sie Ihre MFA für andere Tätigkeiten einsetzen.

Check: E-GK schon eingelesen?

Wichtig: Zwar bleiben die Schritte zur Erstellung im Grunde identisch, damit Praxen aber beispielsweise die Versicherten-, Grund- und Chronikerpauschalen im EBM abrechnen können, muss die Praxis einmal im Quartal die E-GK einlesen.

Tipp: Dies stellen Sie zum Beispiel sicher, indem Sie Muster 16 verwenden, bis die Karte vorlag – hier müssen Versicherte also zum Abholen in die Praxis kommen. Ebenso sollten Sie Muster 16 ausstellen, wenn eine Kontrolle oder andere Informationsweitergabe offen ist.

Haben Sie treue Patientinnen und Patienten mit einem zeitnahen Termin, können Sie “auf Vertrauensbasis” E-Rezepte erstellen. Sie sollten aber ständig im Auge behalten, wo die Karte fehlt! Dies sollten bereits Ihre MFA bei der Rezeptanlage beachten. Wie eine Praxissoftware eine Signierliste gut umsetzt, zeigt der Kasten unten.

Wermutstropfen “Besuche”

Wünschenswert wäre, wenn das E-Rezept auch für Heim- und Hausbesuche umgesetzt werden könnte. Denn diese Versicherten können kaum ihre Versichertenkarte jedes Mal zur Apotheke bringen, wenn ein Medikament neu oder aufgebraucht ist, mit dem sie beliefert werden müssen.

Bisher einziger Ausweg: Hier muss Muster 16 erstmal weiter gedruckt werden, um dann als Muster 16 oder gedruckter Token in der Apotheke eingelöst zu werden.

Ebenso Probleme bereiten aktuell noch Verblisterungen. Sollte Ihre Apotheke verblistern statt Originalpackungen zu liefern, ist das E-Rezept derzeit dafür technisch noch nicht tauglich.

Dies hat den Hintergrund, dass bei Abgabe der Medikamente ein eindeutiger “SecurPharm-Code” beim E-Rezept angegeben werden muss, was hier nicht möglich ist. Wann und wie der Gesetzgeber dieses Problem löst, bleibt abzuwarten. Bis dahin bedrucken Sie in diesen Fällen weiterhin Muster 16.

Weitere Wege Fax und KIM

Im Notfall können Sie einen Token auch faxen. Aber Vorsicht: Dies ist zwar technisch möglich, aber aufgrund des Datenschutzes sehr riskant! Zumindest müssen Sie hier nicht das originale Muster 16 per Post nachsenden.

In Zukunft soll es auch möglich sein, die Token per KIM an Apotheken zu verschicken. Derzeit ist dies noch nicht überall möglich. Auch hier bleibt daher noch abzuwarten, wie gut dies im Praxisverwaltungssystem umgesetzt wird.

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